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   OLG Köln, 09.10.1998 - 20 U 13/98   

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https://dejure.org/1998,3577
OLG Köln, 09.10.1998 - 20 U 13/98 (https://dejure.org/1998,3577)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.10.1998 - 20 U 13/98 (https://dejure.org/1998,3577)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 20 U 13/98 (https://dejure.org/1998,3577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lochfraßgefahr: Wie haftet Fachingenieur für fehlerhafte Planung? (IBR 1999, 276)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 426
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1998 - 20 U 13/98
    Jedenfalls nach Erlaß der Neufassung der DIN 50930 Teil 5 im Februar 1993 und damit vor Beginn der Ausführungsarbeiten ist ein Hartlöten von wasserführenden Kupferrohren im linksrheinischen Gebiet von Köln als ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik anzusehen, so daß die Frage, auf welchen Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens eines Mangels abzustellen ist (vergl. Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 8. Aufl., Rdnr. 1467; BGH, MDR 1998, 1026), vorliegend nicht abschließend beantwortet werden muß.

    ( vergl. insoweit auch OLG Köln, OLG-Report 1997, 76 f; der 11. Zivilsenat beschäftigt sich in dieser Entscheidung zutreffend mit der Frage der anerkannten Regeln der Technik im Zusammenhang mit dem Lochfraß; s. auch BGH, MDR 1998, 1026 f, wonach DIN-Normen die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, aber auch dahinter zurückbleiben können).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1998 - 20 U 13/98
    Eine Abweisung der Feststellungsanträge als unzulässig kommt angesichts des Umstandes nicht in Betracht, daß eine G.isse Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Schadens infolge eines korrosionsbedingten Rohrbruchs besteht (-bereits die konkrete Möglichkeit eines Schadenseintritts reicht für die Bejahung der Zulässigkeit einer Feststellungsklage, vergl. BGH, NJW-RR 1991, 917, 918 f, NJW 1972, 198, NJW 1991, 2707, 2708), zumal die Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht (vergl. zum letztgenannten Gesichtspunkt, der für ein Feststellungsinteresse spricht, BGH, NJW-RR 1991, 917, 918).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 245/90

    Unzulässigkeit bei Mängeln an einem Bauwerk, die bisher nicht in Erscheinung

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1998 - 20 U 13/98
    Der vom Landgericht angezogenen Entscheidung BGH, BauR 1992, 115 f, in der ein Feststellungsinteresse verneint wurde, liegt ein abweichender Sachverhalt zugrunde: Der Bauherr hatte lediglch vorgetragen: Da ein Sachverständiger bereits etliche Mängel festgestellt habe, würden wohl auch noch weitere, nicht näher konkretisierte Mängel vorliegen.
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1998 - 20 U 13/98
    Eine Abweisung der Feststellungsanträge als unzulässig kommt angesichts des Umstandes nicht in Betracht, daß eine G.isse Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Schadens infolge eines korrosionsbedingten Rohrbruchs besteht (-bereits die konkrete Möglichkeit eines Schadenseintritts reicht für die Bejahung der Zulässigkeit einer Feststellungsklage, vergl. BGH, NJW-RR 1991, 917, 918 f, NJW 1972, 198, NJW 1991, 2707, 2708), zumal die Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht (vergl. zum letztgenannten Gesichtspunkt, der für ein Feststellungsinteresse spricht, BGH, NJW-RR 1991, 917, 918).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1998 - 20 U 13/98
    Eine Abweisung der Feststellungsanträge als unzulässig kommt angesichts des Umstandes nicht in Betracht, daß eine G.isse Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Schadens infolge eines korrosionsbedingten Rohrbruchs besteht (-bereits die konkrete Möglichkeit eines Schadenseintritts reicht für die Bejahung der Zulässigkeit einer Feststellungsklage, vergl. BGH, NJW-RR 1991, 917, 918 f, NJW 1972, 198, NJW 1991, 2707, 2708), zumal die Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht (vergl. zum letztgenannten Gesichtspunkt, der für ein Feststellungsinteresse spricht, BGH, NJW-RR 1991, 917, 918).
  • OLG Köln, 11.12.1996 - 11 U 28/96

    Mangelhafte Leistung

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1998 - 20 U 13/98
    ( vergl. insoweit auch OLG Köln, OLG-Report 1997, 76 f; der 11. Zivilsenat beschäftigt sich in dieser Entscheidung zutreffend mit der Frage der anerkannten Regeln der Technik im Zusammenhang mit dem Lochfraß; s. auch BGH, MDR 1998, 1026 f, wonach DIN-Normen die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, aber auch dahinter zurückbleiben können).
  • OLG München, 12.10.2010 - 9 U 2368/07

    Ingenieurvertrag: Haftung des Fachplaners für Korrosionsschäden infolge

    Alsdann hatte er das Korrosionsrisiko eigenverantwortlich zu überprüfen (vgl. OLG Köln BauR 1999, 426).

    Der Beklagte durfte nicht erwarten, dass es der Auftraggeberin zuzumuten war, die Schadensgeneigtheit der Rohranlage hinzunehmen und auf einen Schadenseintritt zu warten (vgl. OLG Köln BauR 1999, 426, 427).

  • OLG Köln, 05.05.1999 - 11 U 167/98

    Ersatz von Nachbesserungskosten aufgrund der Beseitigung vorhandener Mängel der

    Ob das vom Beklagten gewählte Hartlötverfahren bereits im Jahr 1992 den anerkannten Regeln der Technik bei der Verarbeitung von Kaltwasserrohren im linksrheinischen Raum widersprach (vgl. hierzu auch OLG Köln, BauR 1999, 426; OLG Köln, OLG-Report 1997, 76), kann mit dem Landgericht im Ergebnis dahinstehen.
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